Durch den Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages nehmen wir – als Ihre Friedhofsgärtnerei – Ihnen oder auch Ihren Angehörigen die Arbeit ab. Sie können darauf vertrauen. Den Beginn und die Dauer des Vertrages bestimmen Sie. Selbstverständlich können Sie auch als Vorsorge den Leistungsbeginn mit Ihrem Ableben bestimmen. Wir beraten Sie gerne und berücksichtigen Ihre individuellen Wünsche.