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Dauergrabpflege

Sorgenfreie Betreuung und Pflege über viele Jahre hinweg.

Die Dauergrabpflege ist ein Service, der wachsenden Zuspruch genießt.

Sei es aus zeitlichen Gründen, wegen der weiten Entfernung zum Grab, sei es aufgrund einer persönlichen Behinderung oder sei es aus Vorsorge für die Pflege der Grabstätte nach dem eigenen Tod. Wir übernehmen für Sie die fachgerechte, dauerhafte Betreuung und Pflege des Grabes.

Während des gesamten Zeitraumes wird das Grab genau nach den von Ihnen festgelegten und vereinbarten Leistungen (Dauergrabpflegevertrag) gepflegt. Sie selbst wählen die entsprechenden Leistungen aus:

  • Gärtnerische Neuanlage und Gestaltung der Grabstelle
  • fortwährende gärtnerische Betreuung, Sauberhalten der Grabflächen, Schnitt der Pflanzen und Gehölze sowie das Begießen des Grabes
  • Saisonale Wechselbepflanzung mit Früh-, Sommer- und Herbstblumen, sowie der Ersatz eingegangener Pflanzen
  • Abdeckung des Grabes mit Tannengrün
  • Grabschmuck, Blumensträuße oder Schalendekorationen zu besonderen Gedenktagen, wie Ostern, Muttertag, Pfingsten, Allerheiligen, Totensonntag, etc.
  • Erneuerung und Überholung der gärtnerischen Anlage in zu vereinbarenden Abständen
  • Einsenk- und Wildschäden beheben sowie Erneuerungen nach weiteren Beisetzungen
  • Grabsteinbefestigungen
  • automatische Regelung der Friedhofsgärtner-Nachfolge bei Betriebsaufgabe
  • auch das Anzünden einer Kerze zu bestimmten Anlässen oder auch wöchentlich kann Bestandteil des Vertrages sein… u.a.

Unsere Garantie – Gepflegte und „schöne“ Gräber

Durch den Abschluss eines Dauergrabpflegevertrages nehmen wir – als Ihre Friedhofsgärtnerei – Ihnen oder auch Ihren Angehörigen die Arbeit ab. Sie können darauf vertrauen. Den Beginn und die Dauer des Vertrages bestimmen Sie. Selbstverständlich können Sie auch als Vorsorge den Leistungsbeginn mit Ihrem Ableben bestimmen. Wir beraten Sie gerne und berücksichtigen Ihre individuellen Wünsche.

Langzeit- oder Jahrespflege – Vor- und Nachteile

  • Einmalige Zahlung für viele Jahre
  • Preissteigerungen sind ausgeschlossen
  • Automatische Regelung der Friedhofsgärtnernachfolge
  • Übergeordnete Stelle kontrolliert die ordnungsgemäße Pflegeleistung
  • Mündelssichere Geldanlage durch eine Dauergrabpflegegesellschaft
  • Auch als Vorsorge abschließbar
  • Jährliche Zahlung
  • Preissteigerungen jährlich möglich
  • Nach einer Betriebsaufgabe muss ein neuer Gärtner selbst gesucht werden
  • Friedhofsgärtner kontrolliert seine Leistung selber
  • Geld wird nicht angelegt
  • Nur als sofortige Leistung